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Zuständig für Meldungen unerwünschter Wirkungen von Sera und Impfstoffen ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Langen.
Meldungen über unerwünschte Wirkungen von Tierarzneimitteln werden im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin bearbeitet.
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An die Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität von Arzneimitteln und Impfstoffen für Tiere werden hohe Anforderungen gestellt. Dennoch kann es im Praxisalltag zu unerwünschten Wirkungen kommen. Wie ist damit umzugehen?
Unerwünschte Wirkungen zeigen sich nicht selten erst nach der Markteinführung eines Arzneimittels. Aufgrund der breiten Anwendung unter verschiedensten Bedingungen treten auch solche Probleme zutage, die in Studien an kleinen Probandenkollektiven nicht entdeckt werden. Behörden und Wissenschaft können darauf nur reagieren, wenn gesicherte Daten über Art und Häufigkeit unerwünschter Arzneimittelwirkungen vorhanden sind. Ihre Meldung hilft, Fachwissen weiter zu geben und Tierarzneimittel sicherer zu machen. Bitte melden Sie das Auftreten folgender Wirkungen nach der Verabreichung eines Tierarzneimittels/eines Impfstoffs: Auch bereits bekannte und in der Packungsbeilage beschriebene UAWs sollten mitgeteilt werden, da ihre Kenntnis wesentlich zur qualitativen und quantitativen Nutzen-Risiko-Abschätzung beiträgt (z. B. zur Identifizierung von Risikopatienten, Trends in der Resistenzentwicklung). Als Alternative zu den bekannten Papier-Meldebögen bieten wir Ihnen ab sofort die Möglichkeit, das Auftreten unerwünschter Wirkungen von Tierarzneimitteln einfach und direkt online an die zuständigen Behörden zu melden. www.vet-uaw.de ist ein gemeinsames Projekt von:
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